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Vermittlungsbedingungen der atraveo GmbH

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Die atraveo GmbH (nachfolgend atraveo) betätigt sich als Vermittlerin von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften (nachfolgend „Ferienunterkünfte“ genannt). Diese Ferienunterkünfte stammen von unterschiedlichen Anbietern, insbesondere Reiseveranstaltern, lokalen Agenturen und Privatvermietern (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

1.2 Zu dem oben genannten Zweck betreibt atraveo eine Online-Buchungsmaschine, die auf eigenen Websites sowie in Varianten auf den Websites von Partnerunternehmen (nachfolgend zusammenfassend „Website“ genannt) eingesetzt wird. In beiden Fällen gelten die vorliegenden Vermittlungsbedingungen. Die Buchungsmaschine umfasst unter anderem eine Suchfunktion, eine ausführliche Präsentation der Ferienunterkünfte mit Beschreibungstext, Bildern, Verfügbarkeiten und Preisen sowie die Möglichkeit, die Buchung zu beauftragen.

1.3 atraveo vermittelt Verträge im Namen und für Rechnung der Anbieter. Mit dem Buchungsauftrag kommt zwischen dem Kunden und atraveo ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Ferienunterkünften ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von atraveo ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Geschäftsbesorgung berechnet atraveo dem Kunden in der Regel eine Service-Gebühr. Fällt für die Buchung eine Service-Gebühr an, ist diese im angezeigten Preis für die Ferienunterkünfte bereits enthalten und wird zusätzlich bei den Angeboten auf der Website, im Buchungsverlauf und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Im Falle von Stornierungen oder Umbuchungen kann die Service-Gebühr nicht rückerstattet werden.

1.4 Grundlage der Buchung einer Ferienunterkunft ist die ausführliche, auf den Angaben des jeweiligen Anbieters beruhende Beschreibung der Ferienunterkunft. Auswahlkriterien während der Online-Suche oder im Kurztext dienen lediglich der Orientierung.

1.5 Die auf der Website präsentierten Ferienunterkünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens atraveo und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter der Ferienunterkunft abzugeben (invitatio ad offerendum). Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er das Buchungsformular ausfüllt und an atraveo absendet. In diesem Buchungsauftrag muss angegeben sein, mit wie vielen Personen (inklusive aller Kinder) er reist und ob er ein oder mehrere Haustiere mitnimmt (Angabe der Art und Rasse erforderlich). Kunden-Sonderwünsche (zum Beispiel abweichende Anreisezeit, Sonderausstattung, Bestellung von Wäsche, Endreinigung und Ähnliches) können im Buchungsauftrag eingegeben werden, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter oder atraveo. Der Kunde ist für den Zeitraum von sieben Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Während dieses Zeitraumes erklärt atraveo im Namen des Anbieters oder der Anbieter selbst entweder die Annahme des Angebotes oder übermittelt dem Kunden ein neues Vertragsangebot, welches dieser innerhalb der darin genannten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von atraveo oder dem Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag über die Ferienunterkunft zustande. Der Vertrag kommt ebenfalls mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung/ Rechnung durch atraveo oder den jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande.

1.6 Dem vermittelten Vertrag über die Ferienunterkunft können eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeiten, Haftung, Umbuchung, Stornierung sowie andere Obliegenheiten und Beschränkungen des Kunden geregelt sein. atraveo stellt dem Kunden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters im Buchungsauftrag zur Einsichtnahme und Akzeptanz bereit.

1.7 Alle vertraglichen Bestandteile der Buchung werden von atraveo zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Hinweise dazu können unseren Datenschutzrichtlinien entnommen werden.

2. Buchungsabwicklung

2.1 Zahlungen

2.1.1 In der Regel wird mit Vertragsabschluss vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert, die auf den Preis der Ferienunterkunft angerechnet wird. Im Allgemeinen ist die Anzahlung sofort bei Buchung fällig, die Restzahlung in der Regel 42 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchungen ab 49 Tagen vor Reisebeginn ist sofort der gesamte Mietbetrag zu zahlen. Einzelheiten zu den Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen finden sich in der Buchungsbestätigung sowie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Ferienunterkunft. Der Zahlungseinzug erfolgt durch den Anbieter, durch atraveo oder einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Angaben sind in der Buchungsbestätigung/ Rechnung enthalten. Soweit atraveo oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Ferienunterkunft in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters.

2.1.2 Die Bezahlung der Ferienunterkunft kann je nach Anbieter per Banküberweisung, mittels SEPA-Lastschrift von Girokonten, mit Kreditkarte oder in Ausnahmefällen auch bar vor Ort erfolgen. Lastschriften werden von atraveo grundsätzlich in SEPA-Lastschriften umgewandelt. Der Kunde wird mindestens zwei Tage vor Abbuchung von atraveo benachrichtigt. atraveo erhebt kein Zahlungsentgelt – unabhängig von der gewählten Zahlweise. Mögliche Bankgebühren für die inländische oder ausländische Banküberweisung gehen zu Lasten des Kunden. Informationen zu den angebotenen Zahlungsarten und -entgelten können den Angaben im Buchungsauftrag und den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Ferienunterkunft entnommen werden.

2.1.3 Werden Kreditkartenbelastungen oder Lastschriften durch die ausführende Bank beziehungsweise das Kreditkartenunternehmen abgewiesen oder rückbelastet, sind atraveo und/oder der Anbieter berechtigt, dem Kunden die Rückbelastungsentgelte in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt.

2.1.4 Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich atraveo vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von drei Euro zu erheben.

2.2 Reiseunterlagen
Nach Zahlung des vollständigen Miet- beziehungsweise Reisepreises erhält der Kunde 14 Tage vor Reiseantritt vom Anbieter oder von atraveo seine Reiseunterlagen per E-Mail.

2.3 Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)
Die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (zum Beispiel Umbuchung, Rücktritt) richten sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. atraveo ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden im Namen des Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge beim Kunden einzuziehen beziehungsweise einzubehalten, soweit diese Kosten durch Vertragsänderung entstehen, die vom Kunden zu vertreten sind. Zusätzlich erhebt atraveo ein pauschales Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 Euro. Bei der Übernahme einer Buchung durch eine andere Person wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

2.4 Weitergabe von Daten zur Abwicklung der gebuchten Leistung
atraveo erhebt und verwendet die Kundendaten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Abwicklung der Buchung leitet atraveo die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten an den jeweiligen Anbieter weiter.

2.5 Pflichten des Kunden

2.5.1 Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Buchungsbestätigung zu prüfen und atraveo oder den Anbieter der Ferienunterkunft unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach Erhalt, über Fehler oder Abweichungen zu informieren. Nicht angezeigte Fehler beziehungsweise Abweichungen gelten als akzeptiert.

2.5.2 Der Kunde muss sich mit atraveo oder dem Anbieter in Verbindung setzen, wenn er trotz vollständiger Zahlung des Mietpreises nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt seine Reiseunterlagen erhalten hat. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und atraveo oder den Anbieter unverzüglich auf fehlende oder falsche Unterlagen hinzuweisen.

2.5.3 Mängel der Vermittlungsleistung von atraveo sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch atraveo möglich gewesen wäre.

2.5.4Während des Aufenthalts auftretende Mängel an der gebuchten Ferienunterkunft sind vor Ort unverzüglich gegenüber dem Anbieter zu rügen, um ihm die Möglichkeit einzuräumen, Abhilfe zu schaffen. Nach seiner Reise kann der Kunde dem Anbieter eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Anschrift und Telefonnummer des Anbieters findet der Kunde in seinen Reiseunterlagen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber atraveo gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber atraveo als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt atraveo - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet atraveo für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von atraveo vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

2.5.5 Nur voll geschäftsfähige Personen sind berechtigt, bei atraveo Ferienunterkünfte zu buchen.

3. Reiseversicherungen

3.1 Eine Auskunfts-, Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbesondere Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. atraveo haftet nicht, soweit der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

4. Hinweise zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

4.1 Jeder Kunde/Reisende ist für sich und seine Mitreisenden für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen, Pass- und Visabestimmungen, Ein- und Ausfuhrvorschriften, Zollvorschriften und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich.

4.2 Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise, Visa-Anforderungen und ähnliche stehen auf der Website des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die Kunden Informationen bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

5. Haftung durch atraveo

5.1 atraveo haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die mangelfreie/ tatsächliche Erbringung der Ferienunterkunftsleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

5.2 atraveo ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Termine und Beschränkungen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig, aktuell und vollständig sind. Die einzelnen Angaben zu den Ferienunterkünften beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Haftung hierfür wird von atraveo nicht übernommen.

5.3 Alle auf der Website dargestellten Ferienunterkünfte sind nur begrenzt verfügbar. atraveo haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Ferienunterkunft oder Touristikleistung zum Zeitpunkt der Buchung.

5.4 atraveo übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind allein die örtlichen Angaben, die dem Kunden im Beschreibungstext der Online-Präsentation und/oder in der entsprechenden Buchungsbestätigung gemacht werden.

5.5 Die unter Ziffer 5.2, 5.3 und 5.4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit atraveo fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von atraveo für das Kennenmüssen derartiger Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

5.6 Im Übrigen haftet atraveo bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von atraveo auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Ferienunterkunftsleistung oder Touristikleistung begrenzt.

5.7 atraveo haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust oder Untergang des Reiseplans beziehungsweise der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

5.8 atraveo haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Terroranschläge, Überflutungen, Feuer, Unwetter, Unfälle, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von atraveo oder deren Erfüllungsgehilfen beeinträchtigt werden.

5.9 Eine etwaige eigene Haftung von atraveo aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6. Schlussbestimmungen

6.1 atraveo behält sich das Recht vor, diese Vermittlungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Vermittlungsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Vermittlungsbedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu diesen Änderungen.

6.2 Diese Vermittlungsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und atraveo bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgten.

6.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und atraveo unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf (Deutschland).

6.4 Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Informationen zur Versicherungsvermittlung und -beratung

Die atraveo GmbH arbeitet auf Provisionsbasis mit folgenden Versicherungsunternehmen zusammen und bietet hinsichtlich der Reiseversicherungsprodukte dieser Anbieter eine Beratung an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens oder – andersherum – vom Versicherungsunternehmen an Stimmrechten oder am Kapital der atraveo GmbH.

Bei Fragen zu der Versicherungsvermittlung wenden Sie sich bitte zuerst an unseren Kundenservice. Für die Beilegung von etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen wenden.

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin
Tel.: 0800 369000, Fax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform

Die atraveo GmbH nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.

atraveo GmbH
Peter-Müller-Straße 10
40468 Düsseldorf
Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht  Düsseldorf HRB 92762

Stand August 2021